HOLZQUALITÄT - SORTIERUNGEN DES VEH
§16 Sortierbestimmungen von Hobelwaren für den Außenbereich nach den VEH-Qualitätsrichtlinien 2015 (Terrasse/Fassade).
Bezeichnung | Sortierklassenanteil | |
| A | B |
VEH A | 100 % | - |
VEH Top | 60 % | 40 % |
VEH AB | 30 % | 70 % |
VEH B | - | 100 % |
(1) Die Sortierbestimmungen sind anwendbar für alle Nadelholzarten. Im Besonderen für Fichte, Tanne, Kiefer, Lärche, Douglasie, folglich abgekürzt:
- Fi…..Fichte
- Ta ….Tanne
- Ki…..Kiefer
- Lä ….Lärche
- Do….Douglasie
(2) Für Hobelwaren aus Laubholz gelten sinngemäß folgende Normen:
- EN 14915
- EN 13629
VEH A | VEH B |
---|---|
Äste | |
ZULÄSSIG:
Fest verwachsene und gesunde Äste in beliebiger Anzahl, Größe max. 25 % der Brett- bzw. Profilbrettbreite. Teilweise verwachsene, rindenumrandete und tote Äste bis zu 1 Stück pro lfm über die Brettlänge beliebig verteilt, Größe bis zu 20 % der Brettbreite. Vereinzelt schwarze Punktäste bis zu 5 mm Durchmesser sind zulässig und bleiben unberücksichtigt. Bei Brettern aus Rift- und Halbriftware gelten die obigen Astgrößen +20 mm. NICHT ZULÄSSIG: Lose und ausgefallene Äste. Hirnholzdübel nicht zulässig. | ZULÄSSIG:
Fest verwachsene Äste, teilweise verwachsene Äste, rindenumrandete Äste in beliebiger Anzahl. Flügeläste und tote (nicht verwachsene) Äste bis zu 1 Stück pro lfm über die Brettlänge beliebig verteilt. Vereinzelt schwarze Punktäste bis 5 mm Durchmesser sind zulässig und bleiben unberücksichtigt. 100 mm: Astgröße max. 10 % der Brett- bzw. Profilbrettbreite +40 mm. b < 100 mm: Astgröße max. 60 % der Brett- bzw. Profilbrettbreite. NICHT ZULÄSSIG: Lose und ausgefallene Äste. Hirnholzdübel nicht zulässig. |
Ausgeschlagene Stellen und schadhaft bearbeitete Stellen | |
ZULÄSSIG: Bei max. 15 % der Ware Ausrisse bzw. ausgeschlagene Äste bis max. 15 mm Durchmesser. | ZULÄSSIG: Ausrisse bzw. ausgeschlagene Äste bis max. 30 mm Durchmesser. |
Druckholz (Buchs) | |
ZULÄSSIG: Sofern der Gesamteindruck nicht beeinträchtigt ist. | ZULÄSSIG: |
Verformung | |
ZULÄSSIG: Bretter mit Krümmung und Verdrehung, sofern eine fachgerechte Verlegung gewährleistet ist. | ZULÄSSIG: Bretter mit Krümmung und Verdrehung, sofern eine fachgerechte Verlegung gewährleistet ist. |
Harzgallen | |
ZULÄSSIG: Größe bis 3 mm x 40 mm oder entsprechend 120 mm². Anzahl: bis zu 1 Stück pro lfm, über die Brettlänge beliebig verteilt. Harzgallen bis 1 mm x 20 mm bleiben unberücksichtigt. | ZULÄSSIG: Größe bis 5 mm x 60 mm oder entsprechend 300 mm². Anzahl: bis zu 3 Stück pro lfm, über die Brettlänge beliebig verteilt. Harzgallen bis 3 mm x 40 mm bleiben unberücksichtigt. |
Risse | |
ZULÄSSIG: Nicht durchgehende Oberflächenrisse (Haarrisse) auf der Sichtfläche. Bei max. 20 % der Ware durchgehende Endrisse nicht länger als die Brettbreite. NICHT ZULÄSSIG: Ringschäle | ZULÄSSIG: Nicht durchgehende Oberflächenrisse auf der Sichtfläche. Durchgehende Endrisse, nicht länger als die 1,5 fache Breite des Stückes. NICHT ZULÄSSIG: Ringschäle |
Markröhre | |
ZULÄSSIG: Bei max. 15 % der Ware an der Sichtfläche bis max. 30% der Brettlänge und max. 5 mm Breite. | ZULÄSSIG |
Farbe | |
ZULÄSSIG: Verfärbungen auf der Rückseite. Leichte Verfärbungen auf der Sichtseite bei max. 30 % der Ware. Splint gilt nicht als Verfärbung. | ZULÄSSIG: Leichte Verfärbungen auf der Sichtseite (z.B. rote und blaue Flecken). Verfärbungen auf der Rückseite. Bei sibirischer Lärche: leichte Farbunterschiede (z.B. Wasserflecken). Splint gilt nicht als Verfärbung. |
Splint | |
ZULÄSSIG: Sichtseite praktisch splintfrei. Rückseite bis max. 30 % der Ware bis zu 50 % der Brettbreite. | ZULÄSSIG: Auf der Rückseite muss der Kernanteil zumindest über die gesamte Brettlänge vorhanden sein. Max. 30 % der Sichtfläche bei max. 50 % der Ware. |
Pilzbefall | |
NICHT ZULÄSSIG: Ausnahmen siehe Punkt „Farbe“ | NICHT ZULÄSSIG: Ausnahmen siehe Punkt „Farbe“ |
Insektenbefall | |
NICHT ZULÄSSIG | NICHT ZULÄSSIG |
Baumkante | |
ZULÄSSIG:
Auf der Rückseite, eine fachgerechte Verlegung muss jedoch gewährleistet bleiben. NICHT ZULÄSSIG: Auf der Sichtseite | ZULÄSSIG:
Auf der Rückseite, eine fachgerechte Verlegung muss jedoch gewährleistet bleiben. NICHT ZULÄSSIG: Auf der Sichtseite |
Rindeneinwüchse | |
NICHT ZULÄSSIG | NICHT ZULÄSSIG: In zulässiger Astgröße oder entsprechend in mm². |
Holzqualität – Sortierungen des VEH
§16 Sortierbestimmungen von Hobelwaren für den Außenbereich nach den VEH-Qualitätsrichtlinien 2015 (Terrasse/Fassade).
Bezeichnung | Sortierklassenanteil | |
| A | B |
VEH A | 100 % | - |
VEH Top | 60 % | 40 % |
VEH AB | 30 % | 70 % |
VEH B | - | 100 % |
(1) Die Sortierbestimmungen sind anwendbar für alle Nadelholzarten. Im Besonderen für Fichte, Tanne, Kiefer, Lärche, Douglasie, folglich abgekürzt:
- Fi…..Fichte
- Ta ….Tanne
- Ki…..Kiefer
- Lä ….Lärche
- Do….Douglasie
(2) Für Hobelwaren aus Laubholz gelten sinngemäß folgende Normen:
- EN 14915
- EN 13629
VEH A | VEH B |
---|---|
Äste | |
ZULÄSSIG:
Fest verwachsene und gesunde Äste in beliebiger Anzahl, Größe max. 25 % der Brett- bzw. Profilbrettbreite. Teilweise verwachsene, rindenumrandete und tote Äste bis zu 1 Stück pro lfm über die Brettlänge beliebig verteilt, Größe bis zu 20 % der Brettbreite. Vereinzelt schwarze Punktäste bis zu 5 mm Durchmesser sind zulässig und bleiben unberücksichtigt. Bei Brettern aus Rift- und Halbriftware gelten die obigen Astgrößen +20 mm. NICHT ZULÄSSIG: Lose und ausgefallene Äste. Hirnholzdübel nicht zulässig. | ZULÄSSIG:
Fest verwachsene Äste, teilweise verwachsene Äste, rindenumrandete Äste in beliebiger Anzahl. Flügeläste und tote (nicht verwachsene) Äste bis zu 1 Stück pro lfm über die Brettlänge beliebig verteilt. Vereinzelt schwarze Punktäste bis 5 mm Durchmesser sind zulässig und bleiben unberücksichtigt. 100 mm: Astgröße max. 10 % der Brett- bzw. Profilbrettbreite +40 mm. b < 100 mm: Astgröße max. 60 % der Brett- bzw. Profilbrettbreite. NICHT ZULÄSSIG: Lose und ausgefallene Äste. Hirnholzdübel nicht zulässig. |
Ausgeschlagene Stellen und schadhaft bearbeitete Stellen | |
ZULÄSSIG: Bei max. 15 % der Ware Ausrisse bzw. ausgeschlagene Äste bis max. 15 mm Durchmesser. | ZULÄSSIG: Ausrisse bzw. ausgeschlagene Äste bis max. 30 mm Durchmesser. |
Druckholz (Buchs) | |
ZULÄSSIG: Sofern der Gesamteindruck nicht beeinträchtigt ist. | ZULÄSSIG: |
Verformung | |
ZULÄSSIG: Bretter mit Krümmung und Verdrehung, sofern eine fachgerechte Verlegung gewährleistet ist. | ZULÄSSIG: Bretter mit Krümmung und Verdrehung, sofern eine fachgerechte Verlegung gewährleistet ist. |
Harzgallen | |
ZULÄSSIG: Größe bis 3 mm x 40 mm oder entsprechend 120 mm². Anzahl: bis zu 1 Stück pro lfm, über die Brettlänge beliebig verteilt. Harzgallen bis 1 mm x 20 mm bleiben unberücksichtigt. | ZULÄSSIG: Größe bis 5 mm x 60 mm oder entsprechend 300 mm². Anzahl: bis zu 3 Stück pro lfm, über die Brettlänge beliebig verteilt. Harzgallen bis 3 mm x 40 mm bleiben unberücksichtigt. |
Risse | |
ZULÄSSIG: Nicht durchgehende Oberflächenrisse (Haarrisse) auf der Sichtfläche. Bei max. 20 % der Ware durchgehende Endrisse nicht länger als die Brettbreite. NICHT ZULÄSSIG: Ringschäle | ZULÄSSIG: Nicht durchgehende Oberflächenrisse auf der Sichtfläche. Durchgehende Endrisse, nicht länger als die 1,5 fache Breite des Stückes. NICHT ZULÄSSIG: Ringschäle |
Markröhre | |
ZULÄSSIG: Bei max. 15 % der Ware an der Sichtfläche bis max. 30% der Brettlänge und max. 5 mm Breite. | ZULÄSSIG |
Farbe | |
ZULÄSSIG: Verfärbungen auf der Rückseite. Leichte Verfärbungen auf der Sichtseite bei max. 30 % der Ware. Splint gilt nicht als Verfärbung. | ZULÄSSIG: Leichte Verfärbungen auf der Sichtseite (z.B. rote und blaue Flecken). Verfärbungen auf der Rückseite. Bei sibirischer Lärche: leichte Farbunterschiede (z.B. Wasserflecken). Splint gilt nicht als Verfärbung. |
Splint | |
ZULÄSSIG: Sichtseite praktisch splintfrei. Rückseite bis max. 30 % der Ware bis zu 50 % der Brettbreite. | ZULÄSSIG: Auf der Rückseite muss der Kernanteil zumindest über die gesamte Brettlänge vorhanden sein. Max. 30 % der Sichtfläche bei max. 50 % der Ware. |
Pilzbefall | |
NICHT ZULÄSSIG: Ausnahmen siehe Punkt „Farbe“ | NICHT ZULÄSSIG: Ausnahmen siehe Punkt „Farbe“ |
Insektenbefall | |
NICHT ZULÄSSIG | NICHT ZULÄSSIG |
Baumkante | |
ZULÄSSIG:
Auf der Rückseite, eine fachgerechte Verlegung muss jedoch gewährleistet bleiben. NICHT ZULÄSSIG: Auf der Sichtseite | ZULÄSSIG:
Auf der Rückseite, eine fachgerechte Verlegung muss jedoch gewährleistet bleiben. NICHT ZULÄSSIG: Auf der Sichtseite |
Rindeneinwüchse | |
NICHT ZULÄSSIG | NICHT ZULÄSSIG: In zulässiger Astgröße oder entsprechend in mm². |