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HOLZQUALITÄT - SORTIERUNGEN DES VEH
§16 Sortierbestimmungen von Hobelwaren für den Außenbereich nach den VEH-Qualitätsrichtlinien 2015 (Terrasse/Fassade). 

Bezeichnung

Sortierklassenanteil

 

A

B

VEH A 

100 %

-

VEH Top

60 %

40 %

VEH AB

30 %

70 %

VEH B

­­-

100 %

(1) Die Sortierbestimmungen sind anwendbar für alle Nadelholzarten. Im Besonderen für Fichte, Tanne, Kiefer, Lärche, Douglasie, folglich abgekürzt:
  • Fi…..Fichte
  • Ta ….Tanne
  • Ki…..Kiefer
  • Lä ….Lärche
  • Do….Douglasie
(2) Für Hobelwaren aus Laubholz gelten sinngemäß folgende Normen:
  • EN 14915
  • EN 13629
(3) Herkunft: europäisch und nordisch/sibirisch
VEH AVEH B
Äste
ZULÄSSIG:
Fest verwachsene und gesunde Äste in beliebiger Anzahl, Größe max. 25 % der Brett- bzw. Profilbrettbreite. Teilweise verwachsene, rindenumrandete und tote Äste bis zu 1 Stück pro lfm über die Brettlänge beliebig verteilt, Größe bis zu 20 % der Brettbreite.

Vereinzelt schwarze Punktäste bis zu 5 mm Durchmesser sind zulässig und bleiben unberücksichtigt. Bei Brettern aus Rift- und Halbriftware gelten die obigen Astgrößen +20 mm.

NICHT ZULÄSSIG:
Lose und ausgefallene Äste. Hirnholzdübel nicht zulässig.
ZULÄSSIG:
Fest verwachsene Äste, teilweise verwachsene Äste, rindenumrandete Äste in beliebiger Anzahl. Flügeläste und tote (nicht verwachsene) Äste bis zu 1 Stück pro lfm über die Brettlänge beliebig verteilt. Vereinzelt schwarze Punktäste bis 5 mm Durchmesser sind zulässig und bleiben unberücksichtigt.
100 mm: Astgröße max. 10 % der Brett- bzw. Profilbrettbreite +40 mm.

b < 100 mm: Astgröße max. 60 % der Brett- bzw. Profilbrettbreite.

NICHT ZULÄSSIG:
Lose und ausgefallene Äste. Hirnholzdübel nicht zulässig.

Ausgeschlagene Stellen und schadhaft bearbeitete Stellen
ZULÄSSIG:
Bei max. 15 % der Ware Ausrisse bzw. ausgeschlagene Äste bis max. 15 mm Durchmesser.
ZULÄSSIG:
Ausrisse bzw. ausgeschlagene Äste bis max. 30 mm Durchmesser.

Druckholz (Buchs)
ZULÄSSIG:
Sofern der Gesamteindruck nicht beeinträchtigt ist.
ZULÄSSIG:

Verformung
ZULÄSSIG:
Bretter mit Krümmung und Verdrehung, sofern eine fachgerechte Verlegung gewährleistet ist.
ZULÄSSIG:
Bretter mit Krümmung und Verdrehung, sofern eine fachgerechte Verlegung gewährleistet ist.

Harzgallen
ZULÄSSIG:
Größe bis 3 mm x 40 mm oder entsprechend 120 mm². Anzahl: bis zu 1 Stück pro lfm, über die Brettlänge beliebig verteilt. Harzgallen bis 1 mm x 20 mm bleiben unberücksichtigt.
ZULÄSSIG:
Größe bis 5 mm x 60 mm oder entsprechend 300 mm². Anzahl: bis zu 3 Stück pro lfm, über die Brettlänge beliebig verteilt. Harzgallen bis 3 mm x 40 mm bleiben unberücksichtigt.

Risse
ZULÄSSIG:
Nicht durchgehende Oberflächenrisse (Haarrisse) auf der Sichtfläche. Bei max. 20 % der Ware durchgehende Endrisse nicht länger als die Brettbreite.

NICHT ZULÄSSIG:
Ringschäle
ZULÄSSIG:
Nicht durchgehende Oberflächenrisse auf der Sichtfläche. Durchgehende Endrisse, nicht länger als die 1,5 fache Breite des Stückes.

NICHT ZULÄSSIG:
Ringschäle

Markröhre
ZULÄSSIG:
Bei max. 15 % der Ware an der Sichtfläche bis max. 30% der Brettlänge und max. 5 mm Breite.
ZULÄSSIG

Farbe
ZULÄSSIG:
Verfärbungen auf der Rückseite. Leichte Verfärbungen auf der Sichtseite bei max. 30 % der Ware. Splint gilt nicht als Verfärbung.
ZULÄSSIG:
Leichte Verfärbungen auf der Sichtseite (z.B. rote und blaue Flecken). Verfärbungen auf der Rückseite. Bei sibirischer Lärche: leichte Farbunterschiede (z.B. Wasserflecken). Splint gilt nicht als Verfärbung.

Splint
ZULÄSSIG:
Sichtseite praktisch splintfrei. Rückseite bis max. 30 % der Ware bis zu 50 % der Brettbreite.
ZULÄSSIG:
Auf der Rückseite muss der Kernanteil zumindest über die gesamte Brettlänge vorhanden sein. Max. 30 % der Sichtfläche bei max. 50 % der Ware.

Pilzbefall
NICHT ZULÄSSIG:
Ausnahmen siehe Punkt „Farbe“
NICHT ZULÄSSIG:
Ausnahmen siehe Punkt „Farbe“

Insektenbefall
NICHT ZULÄSSIG
NICHT ZULÄSSIG

Baumkante
ZULÄSSIG:
Auf der Rückseite, eine fachgerechte Verlegung muss jedoch gewährleistet bleiben.

NICHT ZULÄSSIG:
Auf der Sichtseite
ZULÄSSIG:
Auf der Rückseite, eine fachgerechte Verlegung muss jedoch gewährleistet bleiben.
NICHT ZULÄSSIG:
Auf der Sichtseite

Rindeneinwüchse
NICHT ZULÄSSIG
NICHT ZULÄSSIG:
In zulässiger Astgröße oder entsprechend in mm².

Profilholz von SECA
Holzqualität – Sortierungen des VEH
§16 Sortierbestimmungen von Hobelwaren für den Außenbereich nach den VEH-Qualitätsrichtlinien 2015 (Terrasse/Fassade). 

Bezeichnung

Sortierklassenanteil

 

A

B

VEH A

100 %

-

VEH Top

60 %

40 %

VEH AB

30 %

70 %

VEH B

­­-

100 %

(1) Die Sortierbestimmungen sind anwendbar für alle Nadelholzarten. Im Besonderen für Fichte, Tanne, Kiefer, Lärche, Douglasie, folglich abgekürzt:
  • Fi…..Fichte
  • Ta ….Tanne
  • Ki…..Kiefer
  • Lä ….Lärche
  • Do….Douglasie
(2) Für Hobelwaren aus Laubholz gelten sinngemäß folgende Normen:
  • EN 14915
  • EN 13629
(3) Herkunft: europäisch und nordisch/sibirisch
VEH AVEH B
Äste
ZULÄSSIG:
Fest verwachsene und gesunde Äste in beliebiger Anzahl, Größe max. 25 % der Brett- bzw. Profilbrettbreite. Teilweise verwachsene, rindenumrandete und tote Äste bis zu 1 Stück pro lfm über die Brettlänge beliebig verteilt, Größe bis zu 20 % der Brettbreite.

Vereinzelt schwarze Punktäste bis zu 5 mm Durchmesser sind zulässig und bleiben unberücksichtigt. Bei Brettern aus Rift- und Halbriftware gelten die obigen Astgrößen +20 mm.

NICHT ZULÄSSIG:
Lose und ausgefallene Äste. Hirnholzdübel nicht zulässig.
ZULÄSSIG:
Fest verwachsene Äste, teilweise verwachsene Äste, rindenumrandete Äste in beliebiger Anzahl. Flügeläste und tote (nicht verwachsene) Äste bis zu 1 Stück pro lfm über die Brettlänge beliebig verteilt. Vereinzelt schwarze Punktäste bis 5 mm Durchmesser sind zulässig und bleiben unberücksichtigt.
100 mm: Astgröße max. 10 % der Brett- bzw. Profilbrettbreite +40 mm.

b < 100 mm: Astgröße max. 60 % der Brett- bzw. Profilbrettbreite.

NICHT ZULÄSSIG:
Lose und ausgefallene Äste. Hirnholzdübel nicht zulässig.

Ausgeschlagene Stellen und schadhaft bearbeitete Stellen
ZULÄSSIG:
Bei max. 15 % der Ware Ausrisse bzw. ausgeschlagene Äste bis max. 15 mm Durchmesser.
ZULÄSSIG:
Ausrisse bzw. ausgeschlagene Äste bis max. 30 mm Durchmesser.

Druckholz (Buchs)
ZULÄSSIG:
Sofern der Gesamteindruck nicht beeinträchtigt ist.
ZULÄSSIG:

Verformung
ZULÄSSIG:
Bretter mit Krümmung und Verdrehung, sofern eine fachgerechte Verlegung gewährleistet ist.
ZULÄSSIG:
Bretter mit Krümmung und Verdrehung, sofern eine fachgerechte Verlegung gewährleistet ist.

Harzgallen
ZULÄSSIG:
Größe bis 3 mm x 40 mm oder entsprechend 120 mm². Anzahl: bis zu 1 Stück pro lfm, über die Brettlänge beliebig verteilt. Harzgallen bis 1 mm x 20 mm bleiben unberücksichtigt.
ZULÄSSIG:
Größe bis 5 mm x 60 mm oder entsprechend 300 mm². Anzahl: bis zu 3 Stück pro lfm, über die Brettlänge beliebig verteilt. Harzgallen bis 3 mm x 40 mm bleiben unberücksichtigt.

Risse
ZULÄSSIG:
Nicht durchgehende Oberflächenrisse (Haarrisse) auf der Sichtfläche. Bei max. 20 % der Ware durchgehende Endrisse nicht länger als die Brettbreite.

NICHT ZULÄSSIG:
Ringschäle
ZULÄSSIG:
Nicht durchgehende Oberflächenrisse auf der Sichtfläche. Durchgehende Endrisse, nicht länger als die 1,5 fache Breite des Stückes.

NICHT ZULÄSSIG:
Ringschäle

Markröhre
ZULÄSSIG:
Bei max. 15 % der Ware an der Sichtfläche bis max. 30% der Brettlänge und max. 5 mm Breite.
ZULÄSSIG

Farbe
ZULÄSSIG:
Verfärbungen auf der Rückseite. Leichte Verfärbungen auf der Sichtseite bei max. 30 % der Ware. Splint gilt nicht als Verfärbung.
ZULÄSSIG:
Leichte Verfärbungen auf der Sichtseite (z.B. rote und blaue Flecken). Verfärbungen auf der Rückseite. Bei sibirischer Lärche: leichte Farbunterschiede (z.B. Wasserflecken). Splint gilt nicht als Verfärbung.

Splint
ZULÄSSIG:
Sichtseite praktisch splintfrei. Rückseite bis max. 30 % der Ware bis zu 50 % der Brettbreite.
ZULÄSSIG:
Auf der Rückseite muss der Kernanteil zumindest über die gesamte Brettlänge vorhanden sein. Max. 30 % der Sichtfläche bei max. 50 % der Ware.

Pilzbefall
NICHT ZULÄSSIG:
Ausnahmen siehe Punkt „Farbe“
NICHT ZULÄSSIG:
Ausnahmen siehe Punkt „Farbe“

Insektenbefall
NICHT ZULÄSSIG
NICHT ZULÄSSIG

Baumkante
ZULÄSSIG:
Auf der Rückseite, eine fachgerechte Verlegung muss jedoch gewährleistet bleiben.

NICHT ZULÄSSIG:
Auf der Sichtseite
ZULÄSSIG:
Auf der Rückseite, eine fachgerechte Verlegung muss jedoch gewährleistet bleiben.
NICHT ZULÄSSIG:
Auf der Sichtseite

Rindeneinwüchse
NICHT ZULÄSSIG
NICHT ZULÄSSIG:
In zulässiger Astgröße oder entsprechend in mm².