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Holzqualität – Sortierungen des VEH

§16 Sortierbestimmungen von Hobelwaren für den Außenbereich nach den VEH-Qualitätsrichtlinien 2015 (Terrasse/Fassade).

Bezeichnung Sortierklassenanteil
A B
VEH A 100 %
VEH Top 60 % 40 %
VEH AB 30 % 70 %
VEH B 100 %

(1) Die Sortierbestimmungen sind anwendbar für alle Nadelholzarten. Im Besonderen für Fichte, Tanne, Kiefer, Lärche, Douglasie, folglich abgekürzt:

  • Fi…..Fichte
  • Ta ….Tanne
  • Ki…..Kiefer
  • Lä ….Lärche
  • Do….Douglasie

(2) Für Hobelwaren aus Laubholz gelten sinngemäß folgende Normen:

  • EN 14915
  • EN 13629

(3) Herkunft: europäisch und nordisch/sibirisch

VEH A

VEH B

Äste

ZULÄSSIG:
Fest verwachsene und gesunde Äste in beliebiger Anzahl, Größe max.
25 % der Brett- bzw. Profilbrettbreite. Teilweise verwachsene, rindenumrandete und tote Äste bis zu 1 Stück pro lfm über die Brettlänge beliebig verteilt, Größe bis zu 20 % der Brettbreite.

Vereinzelt schwarze Punktäste bis zu 5 mm Durchmesser sind zulässig
und bleiben unberücksichtigt. Bei Brettern aus Rift- und Halbriftware gelten die obigen Astgrößen +20 mm.

NICHT ZULÄSSIG:
Lose und ausgefallene Äste. Hirnholzdübel nicht zulässig.

ZULÄSSIG:
Fest verwachsene Äste, teilweise verwachsene Äste, rindenumrandete
Äste in beliebiger Anzahl.
Flügeläste und tote (nicht verwachsene) Äste bis zu 1 Stück pro lfm
über die Brettlänge beliebig verteilt. Vereinzelt schwarze Punktäste
bis 5 mm Durchmesser sind zulässig und bleiben unberücksichtigt.
b > 100 mm: Astgröße max. 10 % der Brett- bzw. Profilbrettbreite

+40 mm.
b < 100 mm: Astgröße max. 60 % der Brett- bzw. Profilbrettbreite.

NICHT ZULÄSSIG:
Lose und ausgefallene Äste. Hirnholzdübel nicht zulässig.

Ausgeschlagene Stellen und schadhaft bearbeitete Stellen

ZULÄSSIG:
Bei max. 15 % der Ware Ausrisse bzw. ausgeschlagene Äste bis max.
15 mm Durchmesser.

ZULÄSSIG:
Ausrisse bzw. ausgeschlagene Äste bis max. 30 mm Durchmesser.

Druckholz (Buchs)

ZULÄSSIG:
Sofern der Gesamteindruck nicht beeinträchtigt ist.

ZULÄSSIG

Verformung

ZULÄSSIG:
Bretter mit Krümmung und Verdrehung, sofern eine fachgerechte Verlegung
gewährleistet ist.

ZULÄSSIG:
Bretter mit Krümmung und Verdrehung, sofern eine fachgerechte Verlegung
gewährleistet ist.

Harzgallen

ZULÄSSIG:
Größe bis 3 mm x 40 mm oder entsprechend 120 mm². Anzahl:
bis zu 1 Stück pro lfm, über die Brettlänge beliebig verteilt. Harzgallen
bis 1 mm x 20 mm bleiben unberücksichtigt.

ZULÄSSIG:
Größe bis 5 mm x 60 mm oder entsprechend 300 mm². Anzahl:
bis zu 3 Stück pro lfm, über die Brettlänge beliebig verteilt. Harzgallen
bis 3 mm x 40 mm bleiben unberücksichtigt.

Risse

ZULÄSSIG:
Nicht durchgehende Oberflächenrisse (Haarrisse) auf der Sichtfläche. Bei
max. 20 % der Ware durchgehende Endrisse nicht länger als die Brettbreite.

NICHT ZULÄSSIG:
Ringschäle

ZULÄSSIG:
Nicht durchgehende Oberflächenrisse auf der Sichtfläche. Durchgehende
Endrisse, nicht länger als die 1,5 fache Breite des Stückes.

NICHT ZULÄSSIG:
Ringschäle

Markröhre

ZULÄSSIG:
Bei max. 15 % der Ware an der Sichtfläche bis max. 30% der Brettlänge
und max. 5 mm Breite.

ZULÄSSIG

Farbe

ZULÄSSIG:
Verfärbungen auf der Rückseite. Leichte Verfärbungen auf der Sichtseite
bei max. 30 % der Ware.
Splint gilt nicht als Verfärbung.

ZULÄSSIG:
Leichte Verfärbungen auf der Sichtseite (z.B. rote und blaue Flecken).
Verfärbungen auf der Rückseite. Bei sibirischer Lärche: leichte Farbunterschiede (z.B. Wasserflecken).
Splint gilt nicht als Verfärbung.

Splint

ZULÄSSIG:
Sichtseite praktisch splintfrei. Rückseite bis max. 30 % der Ware bis zu
50 % der Brettbreite.

ZULÄSSIG:
Auf der Rückseite muss der Kernanteil zumindest über die gesamte
Brettlänge vorhanden sein. Max. 30 % der Sichtfläche bei max. 50 % der
Ware.

Pilzbefall

NICHT ZULÄSSIG:
Ausnahmen siehe Punkt „Farbe“

NICHT ZULÄSSIG:
Ausnahmen siehe Punkt „Farbe“

Insektenbefall

NICHT ZULÄSSIG

NICHT ZULÄSSIG

Baumkante

ZULÄSSIG:
Auf der Rückseite, eine fachgerechte Verlegung muss jedoch gewährleistet
bleiben.

NICHT ZULÄSSIG:
Auf der Sichtseite

ZULÄSSIG:
Auf der Rückseite, eine fachgerechte Verlegung muss jedoch gewährleistet
bleiben.

NICHT ZULÄSSIG:
Auf der Sichtseite

Rindeneinwüchse

NICHT ZULÄSSIG

ZULÄSSIG:
In zulässiger Astgröße oder entsprechend in mm².

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